FWG bittet Verwaltung um rechtliche Prüfung
In einem Prüfauftrag an die Rietberger Verwaltung hat die FWG nun schriftlich, bis zur nächsten Ratssitzung Antworten erbeten, inwieweit die Bürgerinitiative um das Bürgerbegehren CO Rietberg die Bestimmungen des Datenschutzes eingehalten hat. Nicht nur die Aussagen einer Rietbergerin in einem Leserbrief, die auf Einsicht in Unterschriftenlisten schließen lassen, sondern auch Rückmeldungen aus der Bürgerschaft in Bezug auf mangelhafte Wahlbehältnisse, lässt hier Zweifel aufkommen.
So scheinen einige der von der Bürgerinitiative „Pro Bürgerentscheid“ in der Öffentlichkeit aufgestellten Wahlurnen für die Unterschriftenlisten nicht verschlossen zu sein. Auch liegen zum Teil öffentlich Unterschriftenlisten aus, aus denen jeder entnehmen kann, wer unterschrieben hat. Wir fragen uns, ist es rechtlich zulässig, dass durch unverschlossene Behältnisse bzw. offen ausliegende Listen jeder Einsicht in einen Teil der Unterschriftenlisten haben kann? Desweiteren ist die Anfrage an uns gestellt worden, ob man seine bereits geleistete Unterschrift auch wieder löschen lassen kann.